Das persönliche Budget

Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben

Wann möchte ich aufstehen, frühstücken oder zum Kaffee mit Freunden in die Stadt fahren?

Jeder Mensch möchte entscheiden, wie er lebt. Einen wichtigen Beitrag für ein glückliches und selbstbestimmtes Leben leistet für Menschen mit Einschränkungen das persönliche Budget. Damit kann jeder selbst, Pflegeleistungen beauftragen und Menschen zur Unterstützung einstellen. Das Recht dazu steht im Sozialgesetzbuch: § 29 SGB IX Persönliches Budget.

„Das Ungeheure, das einem Menschen eingeräumt ist,  ist die Wahl, die Freiheit.“

(Kierkegaard)

Das persönliche Budget gilt für Menschen, die an einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leiden oder von Behinderungen bedroht sind. Es spielt keine Rolle, ob die körperliche oder geistige Unversehrtheit von Geburt an besteht. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern mit Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen werden dabei berücksichtigt.

In den eigenen vier Wänden leben, mit Assistenten verreisen oder mit den Kindern in den Zoo gehen. Sobald das persönliche Budget bewilligt ist, gibt es viele Möglichkeiten. Es wird leichter den Alltag zu bewältigen und das Leben zu genießen.

Eine Assistenz kann im Haushalt oder bei der Pflege helfen und bei Behördengängen und Arztbesuchen unterstützen.
Sie begleitet bei der Ausbildung, im Beruf oder bei der Erziehung der Kinder.

Ins Theater, Kino oder Restaurant gehen und gleichberechtig am gesamten Leben teilnehmen:

Mit dem persönlichen Budget kann jeder den Menschen einstellen, der mit ihm seinen eigenen Weg geht.

Suchst du Jemanden, der gemeinsam mit dir den Antrag auf das persönliche Budget stellt oder dich darüber informiert?

Dann wende dich an uns! Mit Euch e.V.