Gute Pflege

Gesundheit, Wohlbefinden und Selbstständigkeit fördern.

Gute Pflege hat ein Ziel:
• Sie erhält die Gesundheit.
• Sie fördert das Wohlbefinden.
• Sie stärkt die Selbst-Ständigkeit.

Die Pflege von einem Menschen ist nicht immer gleich. Ein Mensch mit Beeinträchtigung lebt allein. Dann hilft eine persönliche Assistenz im täglichen Leben. Ein pflege-bedürftiger Mensch mit Beeinträchtigung braucht eine andere Pflege. Diese Pflege kann sehr aufwendig sein. Diese Pflege kann auch anstrengend sein. Die Pflege kann die Angehörigen überfordern. Dann brauchen die Angehörigen Unterstützung bei der Pflege.

„Grundwerte guter Pflege sind: - Menschlichkeit - Fürsprache - Respekt - Achtung von dem Selbstbestimmungs-Recht - Privatheit.“

Gute Pflege zeigt sich von vielen Seiten:

• menschlich
• fachliche
• organisatorisch
• technisch

Ein Mensch braucht Pflege. Welche Pflege braucht er? Wie lebt er? Lebt er allein? Hat er Unterstützung? Danach richtet sich die Pflege.

Der Pflege-Grad

Für die Pflege gibt es Pflege-Leistungen. Diese Pflege-Leistungen bezahlt die Pflege-Kasse. Dafür gibt es einen Antrag. Dieser Antrag geht an die Pflege-Kasse. Diesen Antrag stellt der Mensch selbst. Oder die Angehörigen stellen den Antrag bei der Pflege-Kasse. Danach gibt es einen Termin vor Ort. Bei diesem Termin wird festgestellt:

Wie viel Pflege braucht der betroffene Mensch.
Es wird der Pflege-Grad festgestellt.
Der Pflege-Grad ist wichtig.
Davon hängt die Pflege-Leistung ab.
Diese Pflege-Leistung übernimmt die Pflege-Kasse.

Ein Junge sitzt auf einem Sofa, Er hat den linken Arm gehoben. Er lacht einen Menschen an. Dieser Mensch sitzt dem Jungen gegenüber.

Es ist normal, Fragen zu haben

Es gibt viele Fragen zum Pflege-Grad.

  • Welche Pflege und Betreuung brauche ich als Pflege-Bedürftiger?
  • Wie handele ich als pflegender Angehöriger richtig?
  • Welche Hilfen sind notwendig?
  • Wo kann ich Gelder und Unterstützung beantragen?
  • Welche Vorbereitungen muss ich treffen?

Unser Verein unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung.
Und die selbst Pflege brauchen.
Menschen mit Beeinträchtigung werden manchmal von ihren Angehörigen gepflegt.
Wir unterstützen auch diese Angehörigen.

Bei dem Pflege-Grad werden
6 Lebensbereiche geprüft:

1. Mobilität. Das heißt körperliche Beweglichkeit.

  • Kann der betroffene Mensch allein aufstehen?
  • Kann der Mensch ohne fremde Hilfe vom Schlaf-Zimmer in das Bade-Zimmer gehen?
  • Kann er sich selbst-ständig in der eigenen Wohnung bewegen?
  • Kann er Treppen-steigen?

2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten. Das heißt: Reden und andere Menschen verstehen.

  • Kann sich der betroffene Mensch orientieren?
  • Weiß er, wie viel Uhr es ist?
  • Weiß er, wo er ist?
  • Versteht er Sach-Verhalte?
  • Kann er Gespräche mit anderen führen?
  • Erkennt er ein Risiko im Alltag?

3. Verhaltens-Weisen und psychische Problem-Lagen. Das heißt:

  • Ist der Mensch unruhig in der Nacht?
  • Hat er Ängste?
  • Ist er aggressiv?

4. Selbst-Versorgung. Das heißt:

  • Kann sich der betroffene Mensch allein waschen und anziehen?
  • Kann er selbst-ständig auf Toilette gehen?
  • Kann er selbst-ständig essen und trinken?

5. Selbst-ständiger Umgang mit besonderen Anforderungen. Das sind Krankheit oder Therapie. Die Belastung und Bewältigung von diesen Anforderungen.
Das heißt:

  • Kann der betroffene Mensch selbst Medikamente einnehmen?
  • Kann er den Blut-Zucker selbst-ständig messen?
  • Kann er allein mit Prothesen oder dem Rollator umgehen?
  • Kann er selbst-ständig zum seinem Arzt oder seiner Ärztin gehen?

6. Gestaltung vom Leben im Alltag und soziale Kontakte. Das heißt:

  • Kann der betroffene Mensch den Alltag allein gestalten?
  • Hat er Kontakt zu anderen Menschen?
  • Kann er zum Beispiel eine Schafkopf-Runde ohne Hilfe besuchen?

Eine Gutachterin oder einen Gutachter prüfen diese 6 Lebens-Bereiche.
Von dieser Prüfung hängt der Pflege-Grad ab.
Es gibt 5 Pflege-Grade.
Pflege-Grad 1 heißt: Es gibt kleine Beeinträchtigungen. Zum Beispiel in der Selbst-Ständigkeit oder bei körperlichen Fähigkeiten.
Pflege-Grad 5 ist der höchste Pflege-Grad. Das sind schwerste Beeinträchtigungen der Selbst-Ständigkeit oder der körperlichen Fähigkeiten.
Der Pflege-Grad 5 braucht besondere Anforderungen an die Pflege.

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