Gute Pflege

Gesundheit, Wohlbefinden und Selbstständigkeit fördern.

Pflegebedürftig zu sein, bringt viele Herausforderungen mit sich. Wenn ein Mensch alleinstehend ist und unter Einschränkungen leidet oder die Pflege die Angehörigen überlastet, sind schnelle und gute Lösungen gefragt.

Für eine achtsame Pflege und Begleitung, die Gesundheit, Wohlbefinden und Selbstständigkeit erhält und fördert.

Viele würden gern ein einfacheres Leben führen, wenn der Weg dorthin nicht so kompliziert wäre.

(Justus Jonas)

Gute Pflege hat viele Seiten

  • menschliche,
  • fachliche,
  • organisatorische
  • und technische
Es geht immer darum, aktuelles Fachwissen zum Wohle und nach den Erwartungen des zu Pflegenden anzuwenden. Dabei spielt es eine große Rolle, in welchem Umfeld jemand lebt und wer ihm oder ihr persönlich zur Seite steht.

Es ist normal, dass in dieser Situation viele Fragen aufkommen

  • Welche Pflege und Betreuung brauche ich als Pflegebedürftiger?
  • Wie handle ich als pflegender Angehöriger richtig?
  • Welche Hilfen sind jetzt notwendig?
  • Wo kann ich Gelder und Unterstützung beantragen?
  • Und welche Vorbereitungen muss ich treffen?

Ein wichtiges Thema:
Der Pflegegrad

Wer Pflegeleistungen beantragen möchte, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse. Im Anschluss gibt es einen Termin zur Pflegebegutachtung. Dabei wird der Pflegegrad festgestellt. Vom Pflegegrad hängt ab, wie hoch die Pflegeleistungen sind, welche die Kasse übernimmt.

Sechs Lebensbereiche sind für den Pflegegrad entscheidend

Um festzustellen, wie selbständig eine pflegebedürftige Person ist, wirft die Gutachterin oder der Gutachter einen genauen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche.

Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird von einem Gutachter oder einer Gutachterin ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft von geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

 

Modul 1 „Mobilität“
Die körperliche Beweglichkeit. Zum Beispiel: Kann die betroffene Person allein aufstehen und vom Bett ins Badezimmer gehen? Kann sie sich selbständig in den eigenen vier Wänden bewegen, ist Treppensteigen möglich?
Modul 2 „Geistige und kommunikative Fähigkeiten“
Dieser Bereich umfasst das Verstehen und Reden. Kann sich die betroffene Person zeitlich und räumlich orientieren? Versteht sie Sachverhalte, erkennt sie Risiken und kann sie Gespräche mit anderen Menschen führen?
Modul 3 „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“
Hierunter fallen unter anderem Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für die pflegebedürftige Person, aber auch für ihre Angehörigen, belastend sind.
Modul 4 „Selbstversorgung“
Kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Beispiel waschen und anziehen, kann sie oder er selbständig die Toilette aufsuchen sowie essen und trinken?
Modul 5 „Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“
Die Gutachterin oder der Gutachter prüft, ob die betroffene Person zum Beispiel Medikamente selbst einnehmen, den Blutzucker eigenständig messen, mit Hilfsmitteln wie Prothesen oder Rollator umgehen und eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt aufsuchen kann.
Modul 6 „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“
Kann die betroffene Person zum Beispiel ihren Tagesablauf selbständig gestalten? Kann sie mit anderen Menschen in direkten Kontakt treten oder die Skatrunde ohne Hilfe besuchen?

Wir informieren und beraten Euch gerne rund um das Thema Pflege und unterstützen Euch dabei, einen passenden Pflegedienst zu finden.