Pflegebedürftig zu sein, bringt viele Herausforderungen mit sich. Wenn ein Mensch alleinstehend ist und unter Einschränkungen leidet oder die Pflege die Angehörigen überlastet, sind schnelle und gute Lösungen gefragt.
Für eine achtsame Pflege und Begleitung, die Gesundheit, Wohlbefinden und Selbstständigkeit erhält und fördert.
(Justus Jonas)
Gute Pflege hat viele Seiten
- menschliche,
- fachliche,
- organisatorische
- und technische
Es ist normal, dass in dieser Situation viele Fragen aufkommen
- Welche Pflege und Betreuung brauche ich als Pflegebedürftiger?
- Wie handle ich als pflegender Angehöriger richtig?
- Welche Hilfen sind jetzt notwendig?
- Wo kann ich Gelder und Unterstützung beantragen?
- Und welche Vorbereitungen muss ich treffen?
Ein wichtiges Thema: Der Pflegegrad
Wer Pflegeleistungen beantragen möchte, stellt einen Antrag bei der Pflegekasse. Im Anschluss gibt es einen Termin zur Pflegebegutachtung. Dabei wird der Pflegegrad festgestellt. Vom Pflegegrad hängt ab, wie hoch die Pflegeleistungen sind, welche die Kasse übernimmt.
Sechs Lebensbereiche sind für den Pflegegrad entscheidend
Um festzustellen, wie selbständig eine pflegebedürftige Person ist, wirft die Gutachterin oder der Gutachter einen genauen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche.
Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird von einem Gutachter oder einer Gutachterin ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft von geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).