Jeder Mensch möchte über sein Leben entscheiden.
Das ist das Recht von jedem Menschen.
Dieses Recht haben auch Menschen mit einer Einschränkung.
Das steht im Sozial-Gesetzbuch IX im Paragraph 23.
In diesem Paragraphen ist das Persönliche Budget erklärt.
Das Persönliche Budget können Menschen mit einer Beeinträchtigung nutzen.
Das Persönliche Budget können chronisch kranke Menschen nutzen.
Manche Menschen sind von einer Behinderung bedroht.
Sie können auch das persönliche Budget nutzen.
Mit einem Persönlichen Budget können Menschen mit Beeinträchtigung selbstbestimmt leben.
Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Beeinträchtigung:
- in den eigenen 4 Wänden leben,
- mit ihren Kindern in den Zoo gehen,
- ihren Alltag allein organisieren,
- das Leben genießen.
Das Persönliche Budget hat viele Vorteile:
Menschen mit einer Beeinträchtigung können eine Assistenz für das alltägliche Leben einstellen. Sie können mit dem Persönlichen Budget die Assistenz bezahlen.
Die Assistenz unterstützt Menschen mit Beeinträchtigung
- im Haushalt,
- bei der Pflege,
- begleitet sie zu Ärzten,
- begleitet sie zu Behörden,
- begleitet sie bei der Ausbildung,
- unterstützt sie bei der Erziehung der Kinder.
Mit einer Assistenz können Menschen mit einer Beeinträchtigung verreisen.
Sie können mit einer Assistenz ausgehen.
Zum Beispiel in das Theater. In ein Restaurant oder in ein Kino.
Menschen mit Beeinträchtigung können mit einer Assistenz selbst-bestimmt leben.
Damit erfüllt sich der Paragraph 23 im Sozialgesetzbuch IX.
„Ich möchte jeden Tag selbst entscheiden, wohin ich gehe.“
Das ist Dein gutes Recht.
Kontaktiert uns
Brauchst Du noch Informationen zu dem Persönlichen Budget?
Wir unterstützen Dich, einen Antrag für das Persönliche Budget zu stellen.
Melde Dich bei uns! mitEuch e.V.