Erfolgsmeldung !Unser Antrag beim SG Halle auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Burgenlandkreis war erfolgreich. Wir haben heute einen neuen Bescheid bekommen. Kurios bei der Sache: Es gibt ein Urteil des BUNDES-Sozialgerichts aus Januar 2021 zu einem unserer streitigen Punkte, hier meint die Abteilungsleitung: Das Urteil gilt im Land Sachsen/Anhalt nicht. Wo leben wir denn????
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