Wir sind für unsere Mitglieder da!§13 SGB IX regelt Bevollmächtigte und Beistände.Im Absatz 3 steht: Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden.Das ist eigentlich klar geregelt. Trotzdem mussten wir heute eine Behörde deutlich darauf aufmerksam machen.Nichts ohne uns!
§13 SGB IX Bevollmächtigte
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