Wir sind für unsere Mitglieder da!§13 SGB IX regelt Bevollmächtigte und Beistände.Im Absatz 3 steht: Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, muss sich die Behörde an ihn wenden.Das ist eigentlich klar geregelt. Trotzdem mussten wir heute eine Behörde deutlich darauf aufmerksam machen.Nichts ohne uns!